Anhang III TÜPrKostO1992GebVAnpV
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 2057 - 2059
Für die Prüfung von Aufzugsanlagen und von Aufzugswärtern werden folgende Gebühren erhoben: 1.2 Grundgebühr Art der Aufzugsanlagen Grundgebühr G in DM Gruppe I: 210,- a) Personenaufzug, vereinfachter Personenaufzug, Lastenaufzug, Güteraufzug b) Personen-Umlaufaufzug c) Mühlenaufzug d) Bauaufzug mit Personenbeförderung e) Bremsaufzug (Bremsfahrstuhl in Getreidemühlen) f) Behindertenaufzug Gruppe II: 162,- a) Vereinfachter Güteraufzug mit Fangvorrichtung oder Aufsetzvorrichtung b) Unterfluraufzug mit Fangvorrichtung oder Aufsetzvorrichtung c) Lagerhausaufzug d) Kleingüteraufzug mit Fangvorrichtung e) Behälteraufzug mit Fangvorrichtung oder Aufsetzvorrichtung Gruppe III: 105,- a) Vereinfachter Güteraufzug ohne Fangvorrichtung oder Aufsetzvorrichtung b) Unterfluraufzug ohne Fangvorrichtung oder Aufsetzvorrichtung c) Kleingüteraufzug ohne Fangvorrichtung d) Ablassvorrichtung e) Behälteraufzug ohne Fangvorrichtung oder Aufsetzvorrichtung f) Behindertenaufzug für ausschließlich private Nutzung Gruppe IV: 230,- Fassadenaufzug 1.3 Prüfungsfaktoren Art der Prüfung Prüfungsfaktor f für Aufzüge der Gruppe I II III IV Abnahmeprüfung Prüfung der Anzeigeunterlagen 1.3.1 für die Unterlagen der ersten Aufzugsanlage 1,20 1,20 1,20 1,20 1.3.2 für die gleichzeitig eingereichten Unterlagen jeder weiteren Aufzugsanlage derselben Ausführung und desselben Betriebes 0,60 0,60 0,60 0,60 Prüfung der Aufzugsanlage 1.3.3 für die erste Aufzugsanlage 1,55 1,55 1,55 1,55 1.3.4 für jede weitere an demselben Tage geprüfte Aufzugsanlage desselben Betriebes, sofern diese Prüfung an diesem Tag zu Ende geführt ist 1,40 1,40 1,40 1,40 1.3.5 Wiedererrichtung eines Bauaufzuges mit Personenbeförderung 1,30 Wiederkehrende Prüfungen Hauptprüfung 1.3.6 für die erste Aufzugsanlage 1,00 1,00 1,00 1,00 1.3.7 für jede weitere an demselben Tage geprüfte Aufzugsanlage desselben Betriebes, sofern diese Prüfung an diesem Tag zu Ende geführt ist 0,90 0,90 0,90 0,90 1.3.8 Zwischenprüfung 0,50 0,50 0,75 0,90 1.4 Zuschläge 1.4.1 Bei mehr als 5 Zugangsstellen beträgt der Zuschlag für jede weitere Zugangsstelle 21,- DM. 1.4.2 Bei mehr als 25m Förderhöhe beträgt der Zuschlag für jede weiteren und angefangenen 25m 42,- DM. Dieser Zuschlag wird bei Zwischenprüfungen nicht erhoben, wenn Zuschläge nach Nummer 1.4.1 berechnet werden. 1.4.3 Bei Aufzügen - ausgenommen Fassadenaufzüge mit mehr als 1.000 kg Tragfähigkeit beträgt der Zuschlag für jede weiteren und angefangenen 1.000 kg 21,- DM. Dieser Zuschlag wird bei Zwischenprüfungen nicht erhoben. 1.4.4 Bei Fassadenaufzügen mit mehr als 150 kg Tragfähigkeit beträgt der Zuschlag für jede weiteren und angefangenen 100 kg 20,- DM. 1.4.5 Bei Aufzügen, deren Geschwindigkeit nicht über den gesamten Fahrbereich durch eine feste Netzfrequenz bestimmt ist, beträgt der Zuschlag 79,- DM. Dieser Zuschlag wird nicht erhoben bei hydraulischen Aufzügen mit von Kolben bewegten Lastaufnahmemitteln, deren Geschwindigkeit durch fest eingestellte Ventilquerschnitte oder festgelegte und elektrisch überwachte Schieberstellungen bestimmt ist. 1.4.6 Bei maschinellem Antrieb von Fahrschacht- oder Fahrkorbtüren oder entsprechenden Ersatzmaßnahmen an den Fahrkorbzugängen beträgt der Zuschlag für jeden Antrieb bzw. Fahrkorbzugang 21,- DM. 1.4.7 Bei Aufzügen - mit elektrischer Steuerung für Einfahren und Nachstellen bei geöffneter Fahrschacht- oder Fahrkorbtür oder - mit Rampenfahrt oder - mit Umgehungsschaltung oder - mit hydraulischem Antrieb und Absinkverhinderungsschaltung beträgt der Zuschlag 40,- DM. Dieser Zuschlag wird je Anlage nur einmal berechnet. 1.4.8 Bei Aufzügen in explosionsgeschützter Ausführung beträgt der Zuschlag 79,- DM. 1.4.9 Bei Fassadenaufzügen mit mehr als 25 m Länge der waagerechten Fahrbahn beträgt der Zuschlag für jede weiteren und angefangenen 25 m 38,- DM. 1.4.10 Bei Aufzügen mit Anschluss an eine Fernnotrufleitzentrale beträgt der Zuschlag 40,- DM. 1.4.11 Bei Aufzügen mit besonderer Ausrüstung als Feuerwehraufzug nach Zeitaufwand.
2.1 Für die Prüfung des ersten Aufzugswärters werden erhoben 52,- DM.